Nachdem das OLG Düsseldorf das Mischpreisverfahren im Juli als rechtswidrig eingestuft hat, haben die Netzbetreiber zügig reagiert und zum 31.07.2019 das Ausschreibungsverfahren für MRL und SRL umgestellt. Seit dem wird der Zuschlag wieder zuerst auf Basis des Leistungspreises und erst im zweiten Schritt nach dem Arbeitspreis vergeben. Mit ein Grund
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Mischpreisverfahren und Marktkonzentration: Eine Analyse
Seit dem 16.10.2018 erfolgt die Bezuschlagung der Gebote im Markt für Sekundärregelleistung nicht mehr alleine nach dem Leistungspreis, sondern auch nach dem Arbeitspreis. Hiermit sollen exorbitant hohe Arbeitspreise vermieden und stabilere Ausgleichsenergiepreise erreicht werden. Bereits in der Konsultation gab es Kritik an dem Verfahren, z.B. von Next Kraftwerke, welche die
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