PRL-Präqualifikation: BNetzA kippt 30-Minuten-Kriterium

Die Bundesnetzagentur hat am 2. Mai 2019 einen Antrag der ÜNB auf Festlegung eines Mindestaktivierungszeitraums von 30 Minuten im Rahmen der Präqualifikation von Speichern zur Teilnahme am Primärregelleistungsmarkt abgelehnt. Damit müssen Batterien grundsätzlich nur noch 15 Minuten positive und negative PRL am Stück liefern. Dies erweitert den zulässige Arbeitsbereich der Speicher deutlich.

Darstellung des erweiterten Arbeitsbereichs für Speicher

Auswirkungen auf die PRL-Preise

Durch die neuen Regeln können Anbieter von PRL ihre präqualifizierte Leistung erhöhen und im Extremfall die doppelte Leistung anbieten. Dies dürfte am Markt für Primärregelleistung zu weiter sinkenden Preisen führen. Trotzdem könnte es sich für bestehende Speicherkraftwerke lohnen, die Anlage durch ein Leistungsupgrade auf die neuen Regularien umzurüsten.

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